20 Jahre Deutsche Einheit

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Herzlichen Glückwunsch, 20 Jahre Deutschland!

Nach der Wende war ursprünglich der Tag des Mauerfalls von 1989, der 9. November, als Nationalfeiertag vorgesehen. Wegen der Datumsgleichheit mit dem Hitler-Ludendorff-Putsch von 1923 sowie der Novemberpogrome 1938 galt dieses Datum als ungeeignet, so dass der 3. Oktober, der Tag an dem die deutsche Einheit vollzogen wurde, als Nationalfeiertag festgelegt wurde.

Grund für die Wahl des 3. Oktobers war, dass im Laufe der Ereignisse des Jahres 1990 seitens der DDR aus Furcht vor einem wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruch ein früher Termin angestrebt wurde und Mittwoch, der 3. Oktober 1990 der frühestmögliche Termin war, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten: Anfang Juli hatten die Regierungen der beiden deutschen Staaten einen Zeitplan beschlossen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und gesamtdeutsche Wahlen für den 2. Dezember vorsah.

In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum Einigungsvertrag liefen, sowohl in der DDRals auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts– und Datumsfragen. Parallel verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation in der DDR zusehends, so dass Lothar de Maizière, nach der ersten freien Volkskammerwahl DDR-Ministerpräsident, auf einen möglichst frühen Beitrittstermin drängte. Anfang August scheiterte allerdings im Bundestag ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 2. Dezember blieb. Vor diesem terminlichen Hintergrund der angesetzten gemeinsamen Wahl und dem geltenden deutschen Wahlrecht waren Wählerlisten spätestens 8 Wochen vor der Wahl zu erstellen.

Dieser Termin war Sonntag, der 7. Oktober 1990. Folglich mussten alle Wähler spätestens im Verlaufe der 40. KW zum Bürger des wählenden Staates gemacht werden. Der hierfür frühest mögliche Beitrittstermin ergibt sich aus dem Beschluss des Bundeskabinetts: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“ Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August als Abstimmungsergebnis bekannt:

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. (Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen).“

„Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“

In einer daran anschließenden persönlichen Erklärung antwortet der SED-PDS-Vorsitzende Gregor Gysi bedauernd: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 (jubelnder Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD) beschlossen.“

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